Wie bekomme ich Ergotherapie:
1. Gehen Sie zum Arzt und holen Sie sich einen Verordnungsschein. Im Idealfall schreibt der Arzt die Anzahl der Termine und die Dauer der Termine, z.B.: “10 x 60 Minuten Ergotherapie”. Wenn es nötig ist, kann der Arzt auch verordnen, dass die Therapie im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt wird. Dann vermerkt er das ebenfalls auf dem Schein: “+10 x Hausbesuch”
2. Derzeit ist bei Ihrer Gesundheitskasse (ÖGK, BVAEB) die Bewilligungspflicht ausgesetzt, für SVS benötigen Sie diese jedoch zu Therapiestart.
3. Kontaktieren Sie mich ehestmöglich um einen Termin zu vereinbaren.
4. Kommen Sie mit der bewilligten Verordnung zum Erstgespräch.
5. Die Therapie startet mit einer Befundaufnahme und anschließender Vereinbarung der Ziele für die Therapie. Dann wird die Therapie wie mit Ihnen vereinbart durchgeführt. Am Ende der Therapieserie erhalten Sie eine Gesamtrechnung.
6. Diese Originalrechnung (Honorarnote) samt Zahlungsbeleg und die Originalverordnung reichen Sie bei Ihrer Gesundheitskasse ein und suchen um die Kostenrückerstattung (laut Kassentarif) an.
Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, haben Sie weiters die Möglichkeit, dort um Rückerstattung der Behandlungskosten anzusuchen.
Ich bin als Wahltherapeutin bei der ÖGK, BVAEB, SVS und KFA gelistet. Je nach vorliegendem Tarif der jeweiligen Gesundheitskasse erhalten Sie einen Teil der Behandlungskosten sowie den Großteil der Hausbesuchspauschale rückerstattet, wenn Sie nach Beendigung der Therapie die Unterlagen zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Gesundheitskasse einreichen.
30 Minuten: 65 Euro
45 Minuten: 80 Euro
60 Minuten: 95 Euro
(hiervon sind 10 Minuten für Dokumentation und Vorbereitung vorgesehen)
Hausbesuchspauschale: 25 Euro
+ amtliches Kilometergeld 0,42 Euro je Kilometer
Diese Tarife enthalten keine Umsatzsteuer, da medizinische
Leistungen gemäß §6 Abs.1/Z UStG umsatzsteuerbefreit sind.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden im Voraus Ihren Termin abzusagen.
Ich verstehe, dass in manchen Fällen eine fristgerechte Absage nicht möglich ist. Deshalb verrechne ich erst ab dem zweiten, nicht zeitgerecht stornierten Termin die Kosten der Therapieeinheit.
Bitte beachten Sie weiters, dass bei zu spätem Erscheinen zu einem Termin die Zeit nicht am Ende der Therapie angehängt werden kann.